Betreuungskosten inklusive Steuern und Sozialversicherungsabgaben wie Krankenversicherung und Unfallversicherung sowie Fahrtkosten werden individuell ermittelt. Der endgültige Tagessatz hängt von der Hilfsbedürftigkeit der betreuten Person ab.
Dabei sind zwei kostenbestimmten Faktoren zu erwähnen bei der so genannte Betreuung zu Hause einerseits die Belastung während des Einsatzes, andererseits die Deutschkenntnisse der Betreuungskraft.
Hinzu kommen andere Faktoren wie vorhandener Führerschein oder Einsätze während der Weihnachts- und Osterfeiertage.
Zuschüsse:
Direkte und indirekte Zuschüsse zur Finanzierung der Betreuung zu Hause: Zur anteiligen Finanzierung der privaten Pflege und Betreuung können Pflegegeld der Pflegestufe sowie das Verhinderungspflegegeld (derzeit 1.612 € jährlich/134 € monatlich) bei der Pflegekasse (Krankenkasse) beantragt werden
Angehörige können, wenn sie die Kosten für die Betreuung und Pflege von Familienmitgliedern tragen, diese steuerlich als „außergewöhnliche Belastung” geltend machen
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Sie können max. 20.000 Euro pro Jahr zu einem Fünftel in der Steuererklärung geltend machen. Daraus ergibt sich ein direkter Abzug von 4000 Euro im Jahr von Ihrer Steuerschuld
Tarifbeispiel:
Das folgende Beispiel verdeutlicht einen Tarif für eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 3 unter folgenden Rahmenbedingungen:
Betreuung
Grundpflege (Hilfestellung bei Körperpflege, Toilettengängen, Waschen)
Hauswirtschaftliche Versorgung
Zubereitung von Mahlzeiten
Einkaufen
Monatliche Kosten und Zuschüsse
Betreuungskosten
2.500 €
Pflegegeld für Pflegestufe 3
– 545 €
Verhinderungspflegegeld
– 134 €
Effektive monatliche Gesamtkosten
1.821 €
Steuererleichterungen
– 333 €
Gesamtkosten nach Steuern
1.488 €
Die häusliche Betreuung ist die beste Form der Seniorensunterstützung!
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